ahc Sachverständigenbüro

Dr.-Ing. Anna Herman-Czezuch

Mängel an der PV-Anlage: Ihre Rechte gegenüber dem Installateur

Die Anlage produziert zu wenig, ein Modul ist ausgefallen, die Unterkonstruktion sitzt nicht richtig – und der Installateur reagiert nicht. In dieser Lage zählt, dass Sie Ihre Rechte kennen und sie technisch untermauern können. Ich erkläre, welche Ansprüche das Gesetz vorsieht, wie lange sie gelten und warum ein gutes Gutachten oft den Unterschied macht.

Hinweis: Ich bin Sachverständige für Photovoltaik, keine Rechtsanwältin. Dieser Beitrag erklärt die technischen und tatsächlichen Grundlagen. Für die rechtliche Durchsetzung im Einzelfall ziehen Sie bitte einen Fachanwalt hinzu.

Was überhaupt ein Mangel ist

Ein Mangel ist eine Abweichung vom vereinbarten oder üblicherweise zu erwartenden Zustand. Das kann ein technischer Defekt sein, aber auch ein dauerhaft zu niedriger Ertrag. Wichtig ist die Soll-Ist-Abweichung – und die muss belegt sein, nicht nur behauptet. Wie man einen Minderertrag nachweist, habe ich gesondert beschrieben.

Werkvertrag oder Kaufvertrag?

Wer eine Anlage planen und montieren lässt, schließt in aller Regel einen Werkvertrag nach § 631 BGB. Das ist die für Sie günstigere Variante, denn der Unternehmer schuldet ein funktionierendes Werk, nicht nur die Lieferung von Bauteilen. Reine Lieferung ohne Montage wäre dagegen eher Kaufrecht. Welches Recht gilt, hängt vom Schwerpunkt der Leistung ab.

Ihre Mängelrechte nach § 634 BGB

Das Gesetz gibt Ihnen eine klare Reihenfolge an die Hand:

  1. Nacherfüllung zuerst – Sie müssen dem Installateur die Gelegenheit geben, den Mangel zu beseitigen. Dazu setzen Sie ihm schriftlich eine angemessene Frist.
  2. Reagiert er nicht, können Sie den Mangel selbst beseitigen lassen (Selbstvornahme) und die Kosten verlangen, den Preis mindern oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten.
  3. Zusätzlich kommt je nach Fall Schadensersatz in Betracht, etwa für entgangene Einspeiseerlöse.

Der häufigste Fehler in der Praxis: Betreiber lassen aus Ärger sofort eine Fremdfirma ran, ohne dem Installateur die Frist zur Nacherfüllung gesetzt zu haben – und verlieren damit Ansprüche. Halten Sie die Reihenfolge ein.

Zwei oder fünf Jahre? Die Verjährung

Hier wird es für PV-Anlagen interessant. Grundsätzlich verjähren Werkmängel in zwei Jahren (§ 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB). Handelt es sich aber um ein Bauwerk oder eine Leistung an einem Bauwerk, gilt eine fünfjährige Frist (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB).

Für fest mit dem Gebäude verbundene Aufdach- und Fassadenanlagen haben Gerichte – bis hin zum Bundesgerichtshof – wiederholt die fünfjährige Frist angenommen, weil die Montage als Arbeit am Bauwerk gewertet wird. Eindeutig ist das nicht in jedem Fall: Es kommt auf die konkrete Ausführung und den Schwerpunkt der Leistung an. Im Zweifel ist die längere Frist also möglich – ein wichtiges Argument, das man kennen sollte, bevor man eine Forderung als verjährt abhakt.

Die Beweislast – und warum Timing zählt

Nach der Abnahme der Anlage liegt die Beweislast bei Ihnen: Sie müssen darlegen, dass ein Mangel vorliegt und bereits bei Übergabe angelegt war. Genau deshalb ist eine sorgfältige Abnahme so wichtig und eine vollständige Dokumentation Gold wert. Wer bei der Abnahme genau hinschaut, hat es später leichter.

Die Rolle des Gutachtens

Ein Anspruch ist nur so stark wie sein Beleg. Ein Privatgutachten dokumentiert den Mangel technisch belastbar und ist oft schon das Druckmittel, das eine außergerichtliche Einigung bringt. Kommt es zum Prozess, bestellt das Gericht einen eigenen Sachverständigen. Die Unterschiede zwischen Privat-, Schieds- und Gerichtsgutachten habe ich gesondert erklärt, ebenso, was ein Gutachten kostet.

Ihre nächsten Schritte

  • Mangel schriftlich rügen und eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen.
  • Den Zustand dokumentieren: Fotos, Ertragsdaten, Schriftverkehr.
  • Bei Streit oder Schweigen der Gegenseite ein Gutachten einholen, bevor Beweise verschwinden.
  • Für die rechtliche Durchsetzung einen Fachanwalt einschalten.

Wenn Sie eine technische Grundlage für Ihre Forderung brauchen, melden Sie sich über das Kontaktformular. Ich prüfe Ihre Anlage unabhängig und liefere die Dokumentation, auf die sich Ihr Anwalt stützen kann.

Über die Autorin

Dr.-Ing. Anna Herman-Czezuch ist Sachverständige für Photovoltaik und betreibt das ahc Sachverständigenbüro in Köln. Sie erstellt unabhängige Gutachten für private und gewerbliche Anlagenbetreiber in Köln und ganz NRW. Eine Einschätzung zu Ihrer Anlage erhalten Sie über das Kontaktformular.

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