ahc Sachverständigenbüro

Dr.-Ing. Anna Herman-Czezuch

Was kostet ein PV-Gutachten? Eine ehrliche Einordnung

Die erste Frage, die ich am Telefon höre, lautet fast immer gleich: „Was kostet denn so ein Gutachten?“ Eine berechtigte Frage, und leider eine, auf die es keine pauschale Antwort gibt. Ich erkläre hier, warum das so ist und was die Preisspanne in der Praxis tatsächlich beeinflusst.

Warum es keinen festen Preis gibt

Ein PV-Gutachten ist keine standardisierte Dienstleistung wie ein Ölwechsel. Jede Photovoltaikanlage unterscheidet sich in Größe, technischer Ausführung, Zugänglichkeit, Alter und der konkreten Fragestellung, die im Gutachten beantwortet werden soll.

Entsprechend variiert auch der Aufwand erheblich. Ein Kurzgutachten für eine kleine Aufdachanlage mit etwa 8 kWp auf einem Einfamilienhaus ist in der Regel weniger umfangreich als ein gerichtsfestes Gutachten für eine große Freiflächenanlage im Bereich von mehreren hundert kWp mit komplexer Stringverschaltung.

Gleichzeitig darf die Größe der Anlage nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch kleine Anlagen eine vollständige und detaillierte Begutachtung erfordern. Die wesentlichen Bestandteile einer Photovoltaikanlage müssen unabhängig von der Anlagengröße erfasst und bewertet werden. Dazu zählen unter anderem der PV-Generator, die Unterkonstruktion, die Wechselrichter und die gesamte elektrische Ausführung, das Sicherungs- und Schutzkonzept sowie der Betrieb und die Überwachung im Monitoring.

Für gerichtliche Gutachten gelten in Deutschland die Vergütungssätze des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG). Diese sehen, abhängig von Fachgebiet und Qualifikation, unterschiedliche Honorargruppen mit festgelegten Stundensätzen vor.

Privatgutachten hingegen werden frei vereinbart. In der Praxis orientieren sich die Honorare häufig an den im Markt üblichen Stundensätzen für technische Sachverständige, können jedoch je nach Spezialisierung, Haftungsrisiko und Komplexität des Projekts deutlich variieren.

Die sechs Faktoren, die den Preis bestimmen

Anlagengröße. Eine 10-kWp-Anlage lässt sich häufig in einem Termin prüfen. Bei Anlagen im Bereich von 500 kWp sind in der Regel mehrere Messtage erforderlich, da Strings einzeln gemessen und dokumentiert werden müssen.

Fragestellung. „Ist die Anlage mangelhaft?“ ist kürzer zu beantworten als „Welche konkreten Mängel lassen sich quantifizieren, wer haftet und wie hoch ist der Minderwert?“ Je tiefer die Beweisführung, desto höher der Zeitaufwand.

Messverfahren. Eine Sichtprüfung mit Monitoring-Auswertung ist die schnellste Variante. Kennlinienmessung, Thermografie oder Elektrolumineszenz erhöhen den Aufwand, sind aber in vielen Fällen unverzichtbar. Mehr dazu im Beitrag zur Thermografie an Photovoltaikanlagen.

Zugänglichkeit der Anlage. Ein Flachdach mit Laufweg ist einfach. Ein Steildach mit Dachzugang über Leiter oder Gerüst verursacht zusätzliche Sicherungskosten und kann die Prüfzeit verdoppeln.

Unterlagenlage. Sind Unterlagen wie Stringplan, Schaltplan, Abnahmeprotokolle und Wechselrichter-Konfiguration vollständig vorhanden, kann die Prüfung effizient erfolgen. Fehlen diese Dokumente, muss der Sachverständige Teile der Anlage rekonstruieren und nachdokumentieren. Dazu gehört auch die Recherche, welche Komponenten konkret verbaut wurden, etwa Modultypen, Wechselrichter oder Schutztechnik. Dieser zusätzliche Aufwand kann den Zeitbedarf erheblich erhöhen. Siehe dazu auch, warum jede PV-Anlage eine ordentliche Dokumentation braucht.

Gerichtsfestigkeit. Ein Privatgutachten für eine eigene Entscheidungsfindung ist schlanker als ein Gerichtsgutachten nach § 407 der Zivilprozessordnung mit beweissicherer Dokumentation.

Drei typische Anwendungsfälle aus meiner Praxis

Fall 1 – Privatgutachten mit Blick auf mögliche rechtliche Auseinandersetzungen Ein häufiger Auftrag ist das Privatgutachten für Anlagenbetreiber, die Mängel vermuten oder bereits festgestellt haben. In vielen Fällen steht zunächst die eigene Einschätzung im Vordergrund. Gleichzeitig wird das Gutachten oft so aufgebaut, dass es auch in einem möglichen Streitfall mit Installateur, Gutachter der Gegenseite oder vor Gericht belastbar ist.

Der Aufwand liegt hier in der sauberen technischen Analyse, der nachvollziehbaren Dokumentation sowie in einer klaren, fachlich fundierten Argumentation unter Berücksichtigung der geltenden Normen und Vorschriften.

Fall 2 – Begehungsbericht zur Mängeldokumentation In diesem Fall erstelle ich einen strukturierten Bericht über den Zustand der Anlage. Ziel ist es, alle festgestellten Mängel nachvollziehbar zu dokumentieren und dem Anlagenbetreiber eine belastbare Grundlage für die Kommunikation mit dem Installateur zu geben.

Der Fokus liegt auf einer klaren Auflistung der Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik sowie einer verständlichen Beschreibung der jeweiligen Problempunkte.

Fall 3 – Unterstützung bei der Abnahme und Qualitätssicherung Ein weiterer typischer Anwendungsfall ist die Begleitung der Anlagenabnahme. Dabei wird der Zustand der neu installierten Photovoltaikanlage systematisch geprüft und in einem Protokoll festgehalten.

Für den Anlagenbetreiber bedeutet das zusätzliche Sicherheit, auch ohne tiefgehende technische Kenntnisse. Gleichzeitig kann der Installateur die geprüfte Qualität dokumentieren und transparent nachweisen, dass die Anlage fachgerecht errichtet wurde.

Wer die Kosten trägt

Privatgutachten und Begehungsberichte
In den meisten Fällen beauftragt der Anlagenbetreiber das Gutachten selbst und trägt die Kosten zunächst eigenständig. Das gilt auch für Begehungsberichte zur Mängeldokumentation.
Kommt es später zu einer Auseinandersetzung mit dem Installateur, können die Gutachterkosten unter bestimmten Voraussetzungen als Schaden geltend gemacht werden. Ob und in welchem Umfang eine Erstattung erfolgt, hängt jedoch immer vom Einzelfall ab.

Gutachten im Zusammenhang mit rechtlichen Streitigkeiten
Wird ein Gutachten im Vorfeld oder während eines Rechtsstreits erstellt, stellt sich die Frage der Kostentragung abhängig vom weiteren Verlauf.
Im gerichtlichen Verfahren gilt grundsätzlich: Die unterliegende Partei trägt die Kosten des Rechtsstreits gemäß § 91 der Zivilprozessordnung. Ob ein privat beauftragtes Gutachten vollständig erstattungsfähig ist, wird im Einzelfall bewertet.

Unterstützung bei Abnahme und Qualitätssicherung
Bei der Begleitung der Anlagenabnahme oder der Qualitätssicherung handelt es sich um eine freiwillige Leistung. Die Kosten trägt in der Regel der Auftraggeber, also entweder der Anlagenbetreiber oder in manchen Fällen der Installateur.

Versicherungsfälle
Bei Schäden, etwa durch Überspannung oder Blitzereignisse, beauftragen Versicherungen häufig eigene Gutachter. Wird zusätzlich ein eigener Sachverständiger eingeschaltet, erfolgt die Kostenübernahme nur dann, wenn dies vertraglich vorgesehen ist oder im konkreten Fall anerkannt wird. Eine vorherige Abstimmung mit der Versicherung ist daher empfehlenswert.

Meine Empfehlung, bevor Sie anfragen

Bereiten Sie drei Dinge vor: eine klare Fragestellung („Warum produziert meine Anlage zu wenig?“ oder „Ist die Installation nach den geltenden Regeln der Technik erfolgt?“), die vorhandenen Unterlagen (Installationsvertrag, Abnahmeprotokoll, Monitoring-Zugangsdaten) sowie ein realistisches Zeitfenster.

Ein seriöses Angebot lässt sich in der Regel erst nach einer kurzen fachlichen Rücksprache erstellen. Pauschale Festpreise ohne Rückfragen sind nur bei sehr einfachen und klar abgegrenzten Fällen möglich. In allen anderen Situationen hängt der Aufwand zu stark von den individuellen Gegebenheiten ab.

Wenn Sie einen konkreten Fall haben, können Sie mich gern kontaktieren. Im ersten Gespräch klären wir gemeinsam, ob ein Gutachten sinnvoll ist oder ob eine einfachere und wirtschaftlichere Lösung ausreicht.