ahc Sachverständigenbüro

Dr.-Ing. Anna Herman-Czezuch

PV-Abnahme: Die Checkliste, die Sie vor Ihrer Unterschrift durchgehen sollten

Die Abnahme einer PV-Anlage ist ein rechtlich wichtiger Moment. Ab der Unterschrift geht das Werk vom Auftragnehmer an Sie über, mit allen Folgen für Gewährleistung, Mangelbeweislast und Vergütung. Dieser Beitrag sammelt die Punkte, die vor der Unterschrift geprüft sein sollten. Er ersetzt keinen Sachverständigen, gibt Ihnen aber ein belastbares Fundament.

Was die Abnahme rechtlich bedeutet

Die Abnahme ist in § 640 BGB geregelt. Mit der Abnahme bestätigt der Besteller (Sie als Anlagenbetreiber), dass das Werk vertragsgemäß ausgeführt wurde. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Verjährung für Mängelansprüche (bei Bauwerken fünf Jahre, bei beweglichen Sachen zwei Jahre, bei PV-Anlagen in der Rechtsprechung meist als Werkvertrag behandelt).

Wichtig: Nach der Abnahme liegt die Beweislast für Mängel grundsätzlich bei Ihnen. Vor der Abnahme muss der Installateur beweisen, dass seine Arbeit mangelfrei ist. Das ist ein erheblicher Unterschied.

Die vierzehn Punkte im Detail

  1. Inbetriebnahmeprotokoll und Abnahmeprotokoll

Nicht dasselbe. Das Inbetriebnahmeprotokoll dokumentiert die elektrische Inbetriebnahme gemäß VDE-AR-N 4105 (Niederspannung) oder DIN VDE 0105-100. Das Abnahmeprotokoll ist die bauvertragsrechtliche Werkabnahme. Sie sollten beide schriftlich erhalten und unterschrieben in Händen halten.

  1. Vollständigkeit der Dokumentation nach VDE 0126-23 / DIN EN 62446-1

Die Norm fordert eine vollständige Systemdokumentation. Dazu gehören:

  • Schaltplan der gesamten Anlage
  • Stringplan mit Verschaltung der PV-Module
  • Datenblätter aller Komponenten (Module, Wechselrichter, Optimierer, Speicher)
  • Prüfprotokolle der elektrischen Messungen

 

Details dazu hatte ich bereits im Beitrag zur Dokumentationspflicht erläutert.

  1. Elektrische Messungen nach DIN EN 62446-1

Das ist der Kern der technischen Abnahme. Gemessen und dokumentiert werden müssen unter anderem:

  • Isolationswiderstand zwischen Gleichstromkreis und Erde
  • Durchgängigkeit der Schutzleiter
  • String-Leerlaufspannung (Uoc) und Kurzschlussstrom (Isc)
  • Funktionsprüfung der Schutzeinrichtungen

Ohne diese Messwerte ist die Abnahme nicht ordnungsgemäß. Fordern Sie die Protokolle.

  1. Visuelle Kontrolle der Montage

Sind die Module gerade ausgerichtet? Sind die Kabel ordentlich verlegt und mit UV-beständigen Kabelbindern gesichert? Sind Kabelwege vor mechanischer Beschädigung und Tierbiss geschützt? Liegen Kabel nicht scheuernd auf scharfen Kanten?

  1. Steckverbinder

Fachgerechte Verpressung, farblich richtige Zuordnung (Plus und Minus nicht verwechselt), Dichtigkeit. Steckverbinder sind ein häufiger Fehlerschwerpunkt, wie ich im Beitrag zu den Ursachen für Minderleistung erwähnt habe.

  1. Dachdurchdringungen abgedichtet

Jede Dachdurchdringung muss fachgerecht abgedichtet sein. Auf dem Dach schauen, ob die Abdichtung ordentlich ausgeführt ist und keine offenen Stellen erkennbar sind. Spätere Wasserschäden sind schwer zuzuordnen.

  1. Überspannungsschutz vorhanden und richtig dimensioniert

In der Regel ist ein Typ-2-Überspannungsschutz, sofern die PV-Anlage nicht an ein bestehendes Blitzschutzsystem angebunden ist, auf der Gleichstromseite und ein Typ-2 oder Typ-1+2 auf der Wechselstromseite verbaut. Prüfen Sie, ob er installiert, plombiert und im Plan dokumentiert ist.

  1. Wechselrichter-Parametrierung

Der Wechselrichter muss für das deutsche Netz parametriert sein, mit Ländereinstellung Deutschland, richtigen Grenzfrequenzen und dem Blindleistungsverhalten cos phi. Bei Neuanlagen gelten die Anforderungen der VDE AR N 4105 zur Netzstützung, wobei für Anlagen über 7 kVA zusätzliche bzw. erweiterte Vorgaben, insbesondere zur dynamischen Netzstützung, einzuhalten sind.

  1. Einspeisemanagement nach EEG

Für Anlagen mit einer installierten Leistung über 7 kW ist eine Steuerbarkeit durch den Netzbetreiber erforderlich. Prüfen Sie, ob eine geeignete technische Einrichtung zur ferngesteuerten Leistungsreduzierung vorhanden ist, zum Beispiel ein Rundsteuerempfänger oder eine vergleichbare Schnittstelle, und ob eine funktionale Prüfung dokumentiert wurde. Die konkreten Anforderungen und Rahmenbedingungen wurden durch das sogenannte Solarspitzengesetz angepasst und sollten im Einzelfall berücksichtigt werden.

  1. Zähler und Anmeldung beim Netzbetreiber

Ein geeigneter Zähler, zum Beispiel ein Zweirichtungszähler oder eine moderne Messeinrichtung, ist installiert und in Betrieb. Die Anlage ist beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet und genehmigt, einschließlich einer Netzverträglichkeitsprüfung beziehungsweise Netzanschlusszusage. Ohne diese Schritte und die Freigabe durch den Netzbetreiber darf die Anlage nicht in Betrieb genommen und keine Einspeisung erfolgen.

  1. Registrierung im Marktstammdatenregister

Pflicht nach § 5 MaStRV innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme. Prüfen Sie, ob die Registrierungsbestätigung vorliegt. Versäumte Registrierungen können die EEG-Vergütung zunächst aussetzen.

  1. Monitoring-System aktiv

Ist das Monitoring-System eingerichtet und überträgt es Daten? Haben Sie eigene Zugangsdaten und vollen Zugriff? Ein Monitoring, das nur beim Installateur einsehbar ist, ist für Sie im späteren Streitfall von geringem Nutzen.

  1. Funktionstest über mindestens einen sonnigen Tag

Die Anlage sollte mindestens einen vollen Sonnentag stabil einspeisen, bevor die Abnahme erfolgt. Ein einziger Tag reicht nicht für eine Ertragsprognose, aber die grundsätzliche Funktion lässt sich prüfen.

  1. Schriftliche Gewährleistungsbestätigung

Welche Komponenten haben welche Gewährleistungsdauer? Module, Wechselrichter, Montagesystem, Elektroinstallation, das sind oft unterschiedliche Garantiezusagen. Lassen Sie sich das schriftlich geben.

Wann ein unabhängiger Sachverständiger sinnvoll ist

Bei kleinen Anlagen bis etwa 10 kWp auf dem Eigenheim ist die Abnahme durch Sie selbst mit dieser Checkliste meist ausreichend. Ab 30 kWp wird es komplex genug sein, dass sich ein unabhängiger Blick häufig lohnt. Bei gewerblichen Anlagen ist ein Sachverständiger fast immer die wirtschaftlich sinnvollere Entscheidung. Die Investition ist so hoch, dass ein übersehener Mangel teurer wird als das Gutachten.

Mehr zu meiner Arbeit bei der PV-Abnahme und zur unabhängigen Prüfung vor Abnahme finden Sie auf den entsprechenden Seiten. Bei Fragen oder konkretem Abnahmetermin bin ich über das Kontaktformular erreichbar.