ahc Sachverständigenbüro

Dr.-Ing. Anna Herman-Czezuch

PV-Abnahme: Die Checkliste, die Sie vor Ihrer Unterschrift durchgehen sollten

Die Abnahme einer PV-Anlage ist ein wichtiger Schritt nach der Installation. Bevor Sie die Abnahme bestätigen und die Schlussrechnung bezahlen, sollten Sie prüfen, ob die Anlage vollständig und fachgerecht ausgeführt wurde. Diese Checkliste zeigt Ihnen, worauf Sie bei der Abnahme Ihrer PV-Anlage achten sollten.

Mit der Abnahme geht das Werk vom Auftragnehmer an Sie über, mit allen Folgen für Gewährleistung, Mängelbeweislast und Vergütung. Dieser Beitrag sammelt die Punkte, die vor der Abnahme geprüft sein sollten. Er ersetzt keinen Sachverständigen, gibt Ihnen aber ein belastbares Fundament.

Was die Abnahme rechtlich bedeutet

Die Abnahme ist in § 640 BGB geregelt. Mit der Abnahme bestätigt der Besteller im Wesentlichen, dass er das Werk als vertragsgemäß anerkennt. Die Abnahme hat wichtige rechtliche Folgen: Unter anderem beginnt grundsätzlich die Verjährungsfrist für Mängelansprüche und die Beweislast hinsichtlich bereits bei der Abnahme vorhandener Mängel kann sich verändern.

Wichtig: Vor der Abnahme liegt es grundsätzlich beim Auftragnehmer, die vertragsgemäße Herstellung seines Werkes darzulegen. Nach der Abnahme muss dagegen grundsätzlich der Besteller darlegen und beweisen, dass ein geltend gemachter Mangel bereits zum maßgeblichen Zeitpunkt vorhanden war. Deshalb sollten erkennbare Mängel bei der Abnahme dokumentiert und entsprechende Rechte ausdrücklich vorbehalten werden.

Abnahme PV-Anlage: 14 Punkte, die Sie prüfen sollten

  1. Inbetriebnahmeprotokoll und Abnahmeprotokoll

Inbetriebnahme und Abnahme sind nicht dasselbe. Lassen Sie sich das Inbetriebnahmeprotokoll der Anlage sowie – wenn eine förmliche Abnahme durchgeführt wird – das Abnahmeprotokoll aushändigen.

Kontrollieren Sie vor Ihrer Unterschrift insbesondere: Sind Datum und Anlagendaten richtig? Sind noch offene Arbeiten oder festgestellte Mängel eingetragen? Stimmen die Angaben mit dem tatsächlichen Zustand der Anlage überein?

Unterschreiben Sie kein Abnahmeprotokoll, in dem Ihnen bekannte Mängel oder noch offene Arbeiten fehlen. Diese sollten konkret im Protokoll festgehalten werden.

Die elektrischen Prüfprotokolle für DC- und AC-Seite sind davon zu unterscheiden, dazu mehr unter Punkt 3.

  1. Vollständigkeit der Dokumentation nach DIN EN 62446-1 (VDE 0126-23-1)

Prüfen Sie bei der Abnahme, ob Sie die Anlagendokumentation tatsächlich vollständig erhalten haben. Dazu gehören insbesondere:

  • Schaltplan der Anlage
  • Stringplan mit Anzahl und Verschaltung der PV-Module
  • Datenblätter der wesentlichen Komponenten
  • Wechselrichter- und ggf. Speicherunterlagen
  • Prüfprotokolle der elektrischen Prüfungen
  • Bedienungs- und Sicherheitshinweise

Praktischer Check: Vergleichen Sie die Unterlagen mit Ihrer Anlage. Stimmen beispielsweise Modultyp und Modulanzahl, Wechselrichtertyp und Speicher mit den tatsächlich eingebauten Komponenten überein?

Fehlende Unterlagen sollten Sie sich vor Abschluss der Übergabe nachreichen lassen.

Details dazu habe ich bereits im Beitrag zur Dokumentationspflicht bei PV-Anlagen erläutert.

  1. Elektrische Messungen nach DIN EN 62446-1

Lassen Sie sich die vollständigen Prüfprotokolle der elektrischen Erstprüfung aushändigen. Es sollten sowohl die DC-Seite (PV-Generator) als auch die AC-Seite dokumentiert sein.

Auf der DC-Seite werden nach DIN EN 62446-1 (VDE 0126-23-1) unter anderem folgende Prüfungen bzw. Messwerte dokumentiert:

  • Polarität der DC-Stromkreise
  • Leerlaufspannung der Strings
  • Kurzschlussstrom bzw. Betriebsstrom der Strings
  • Isolationswiderstand
  • soweit erforderlich, Durchgängigkeit von Schutz- und Potentialausgleichsleitern

Die AC-Seite wird im Rahmen der elektrischen Erstprüfung insbesondere nach DIN VDE 0100-600 geprüft und ebenfalls in einem Prüfprotokoll dokumentiert.

Praktischer Check: Sind die Messfelder tatsächlich ausgefüllt oder haben Sie lediglich ein leeres bzw. pauschal unterschriebenes Formular erhalten? Sind Datum, Prüfer und verwendete Messgeräte angegeben?

Ein allgemeines Übergabe- oder Inbetriebnahmeprotokoll ersetzt die elektrischen Prüfprotokolle nicht.

  1. Visuelle Kontrolle der Montage

Betrachten Sie die Anlage zunächst als Ganzes: Sind die Module gleichmäßig ausgerichtet? Sind die Abstände zwischen den Modulen plausibel und gleichmäßig? Sind Module sichtbar beschädigt, verschoben oder auffällig verspannt?

Soweit einsehbar, kontrollieren Sie Montageschienen, Modulklemmen und Dachbefestigungen auf lose, schief sitzende oder auffällige Bauteile.

Achten Sie anschließend auf die Leitungsführung: Hängen Kabel lose herunter? Liegen sie auf Dachziegeln oder Dachhaut? Scheuern sie an scharfen Kanten? Sind Steckverbinder und Leitungen sicher befestigt und vor mechanischer Beschädigung geschützt?

Fotografieren Sie Auffälligkeiten, ohne für die Kontrolle selbst ein Schrägdach zu betreten.

  1. Kabel und Steckverbindungen unter den Solarmodulen

Unter den Solarmodulen befinden sich elektrische Leitungen mit Steckverbindungen, über die die Module miteinander und schließlich mit dem Wechselrichter verbunden werden.

Soweit diese vom sicheren Standort aus sichtbar sind, achten Sie darauf, dass keine Stecker lose auf dem Dach liegen, herunterhängen, unter Zug stehen oder sichtbar beschädigt sind. Auch die Leitungen sollten ordentlich befestigt sein und nicht lose auf Dachziegeln oder scharfen Kanten liegen.

Die elektrische Qualität der Steckverbindungen können Sie selbst nicht beurteilen. Auffällige oder lose Verbindungen sollten fotografiert und vom Installateur überprüft werden.

Steckverbinder sind ein häufiger Fehlerschwerpunkt, wie ich im Beitrag zu den Ursachen für Minderleistung erwähnt habe.

  1. Dachdurchdringungen und Dacheindeckung

Kontrollieren Sie vom sicheren Standort aus die Bereiche, in denen die PV-Anlage am Dach befestigt wurde. Achten Sie auf gebrochene, verschobene oder nicht richtig sitzende Dachziegel, erkennbare Beschädigungen der Dacheindeckung und auffällige Dachdurchdringungen.

Wo Leitungen durch Dach oder Außenhaut geführt werden, sollten die Durchführungen fachgerecht und dauerhaft gegen eindringendes Wasser ausgeführt sein.

Fotografieren Sie erkennbare Auffälligkeiten. Steigen Sie für diese Kontrolle nicht selbst auf ein Schrägdach.

  1. Überspannungsschutz vorhanden und dokumentiert

Überspannungsschutz kann sowohl auf der Seite der Solarmodule vor dem Wechselrichter (DC-Seite) als auch auf der Hausnetzseite hinter dem Wechselrichter (AC-Seite) erforderlich sein.

Prüfen Sie anhand der Anlagendokumentation, welcher Überspannungsschutz für die DC- und AC-Seite vorgesehen ist und ob die entsprechenden Schutzgeräte tatsächlich vorhanden sind.

Soweit die Geräte ohne Eingriff in die elektrische Anlage sichtbar sind, kontrollieren Sie auch deren Statusanzeige. Eine rote bzw. als defekt gekennzeichnete Anzeige sollte vor der Abnahme geklärt werden.

Welcher Überspannungsschutz im konkreten Fall erforderlich ist, hängt unter anderem von Leitungsführung und Blitzschutzkonzept ab. Öffnen Sie zur Kontrolle keine elektrischen Verteilungen oder Geräte.

  1. Wechselrichter-Parametrierung

Lassen Sie sich die Einstellungen des Wechselrichters zeigen. Prüfen Sie insbesondere, ob die richtige Ländereinstellung bzw. der für Deutschland vorgesehene Netzcode eingestellt ist und ob die Anlage für die Vorgaben des zuständigen Netzbetreibers parametriert wurde.

Lassen Sie sich die Einstellungen möglichst als Inbetriebnahmeprotokoll, Einstellbericht oder Screenshot dokumentieren. Ändern Sie die Netz- und Schutzparameter nicht selbst.

Kontrollieren Sie außerdem, ob im Wechselrichter bzw. Monitoring keine aktuellen Fehler- oder Warnmeldungen vorhanden sind.

  1. Vorgaben zur Einspeisung und Steuerung

Prüfen Sie, ob die für Ihre PV-Anlage vorgesehene Einspeisebegrenzung bzw. Steuerung eingerichtet wurde. Lassen Sie sich vom Installateur zeigen, welche Regelung für Ihre Anlage gilt und wo diese technisch umgesetzt wurde, beispielsweise im Wechselrichter, Energiemanagementsystem oder über eine Steuerung durch den Netzbetreiber.

Kontrollieren Sie außerdem im Monitoring, ob die Anlage einspeist und ob dort eine Leistungsbegrenzung oder entsprechende Einstellung erkennbar ist.

Die Anforderungen haben sich in den vergangenen Jahren mehrfach geändert und hängen unter anderem vom Inbetriebnahmedatum und der Anlagengröße ab. Für neuere Anlagen sind insbesondere die Regelungen des sogenannten Solarspitzengesetzes zu beachten.

Die konkreten Anforderungen und Rahmenbedingungen wurden durch das sogenannte Solarspitzengesetz angepasst und sollten im Einzelfall berücksichtigt werden.

  1. Zähler und Anmeldung beim Netzbetreiber

Prüfen Sie, ob die PV-Anlage beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet wurde und Ihnen die entsprechenden Unterlagen vorliegen. Dazu gehören insbesondere die Unterlagen zur Anmeldung und Inbetriebsetzung sowie, soweit für Ihre Anlage vorgesehen, die Netzanschlusszusage.

Prüfen Sie außerdem den Zähler: Ist der für das vorgesehene Messkonzept erforderliche Zähler eingebaut? Stimmt die Zählernummer mit den Unterlagen überein? Wird Einspeisung im Zähler bzw. Monitoring erfasst?

Lassen Sie sich vom Installateur außerdem die Unterlagen zur Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage aushändigen. Für den Netzanschluss gelten unter anderem die Anforderungen der VDE-AR-N 4105 und die Vorgaben des zuständigen Netzbetreibers.

  1. Registrierung im Marktstammdatenregister

Prüfen Sie, ob Ihre PV-Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) registriert wurde. Die Registrierung muss grundsätzlich innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme erfolgen.

Lassen Sie sich die Registrierungsbestätigung bzw. die MaStR-Nummer zeigen und kontrollieren Sie die eingetragenen Anlagendaten: Stimmen insbesondere Anlagenstandort, Inbetriebnahmedatum und installierte Leistung?

Falls ein Batteriespeicher vorhanden ist, prüfen Sie auch, ob dieser ordnungsgemäß im Marktstammdatenregister erfasst wurde.

  1. Monitoring-System aktiv

Prüfen Sie, ob das Monitoring der PV-Anlage vollständig eingerichtet ist und aktuelle Daten überträgt. Lassen Sie sich einen eigenen Betreiberzugang einrichten und melden Sie sich noch vor Abschluss der Abnahme selbst an.

Kontrollieren Sie insbesondere:

  • Wird die aktuelle PV-Erzeugung angezeigt?
  • Sind Netzbezug und Einspeisung plausibel dargestellt?
  • Wird ein vorhandener Batteriespeicher mit Ladezustand sowie Lade- und Entladeleistung angezeigt?
  • Sind Wechselrichter und weitere überwachte Komponenten im System sichtbar?
  • Gibt es aktuelle Fehler- oder Warnmeldungen?
  • Können Sie auch auf historische Ertragsdaten zugreifen?

Lassen Sie sich die wichtigsten Funktionen der App bzw. des Webportals vom Installateur zeigen. Ein Monitoring, auf das ausschließlich der Installateur Zugriff hat, ist für Sie als Betreiber später nur eingeschränkt nutzbar.

  1. Funktionstest über mindestens einen sonnigen Tag

Prüfen Sie möglichst vor der Abnahme, ob die PV-Anlage über einen vollständigen Tag störungsfrei arbeitet. Ein sonniger oder zumindest überwiegend sonniger Tag eignet sich dafür besonders gut.

Kontrollieren Sie im Monitoring:

  • Beginnt die PV-Anlage morgens selbstständig mit der Stromerzeugung?
  • Steigt die Leistung im Tagesverlauf bei zunehmender Sonneneinstrahlung an und fällt sie zum Abend wieder ab?
  • Sind längere unerklärliche Leistungsausfälle oder Unterbrechungen erkennbar?
  • Werden Fehler- oder Warnmeldungen angezeigt?
  • Funktionieren bei vorhandenem Speicher Laden und Entladen grundsätzlich?

Ein einzelner Tag erlaubt keine belastbare Beurteilung des zu erwartenden Jahresertrags. Größere Auffälligkeiten bei der grundsätzlichen Funktion der Anlage können dabei aber bereits erkennbar werden.

  1. Gewährleistung und Herstellergarantien

Prüfen Sie, welche Gewährleistungs- und Garantieansprüche für Ihre PV-Anlage bestehen. Gewährleistung gegenüber dem Installateur und freiwillige Herstellergarantien sind dabei nicht dasselbe.

Lassen Sie sich insbesondere folgende Unterlagen aushändigen:

  • Garantiebedingungen für die PV-Module
  • Garantiebedingungen für den Wechselrichter
  • Garantieunterlagen für einen vorhandenen Batteriespeicher
  • Garantieunterlagen für Optimierer oder weitere Komponenten, soweit vorhanden
  • gegebenenfalls Nachweise über vom Installateur vorgenommene Garantieverlängerungen oder Registrierungen

Kontrollieren Sie, ob die tatsächlich eingebauten Gerätetypen und Seriennummern mit den Unterlagen übereinstimmen und ob für bestimmte Herstellergarantien eine Registrierung erforderlich ist.

Bewahren Sie diese Unterlagen zusammen mit Rechnung, Anlagendokumentation und Prüfprotokollen auf.

Wann ein unabhängiger Sachverständiger sinnvoll ist

Mit dieser Checkliste können Sie bei der Abnahme Ihrer PV-Anlage viele wichtige Punkte selbst kontrollieren und fehlende Unterlagen oder erkennbare Auffälligkeiten frühzeitig feststellen.

Eine solche Kontrolle ersetzt jedoch keine fachtechnische Prüfung. Ein unabhängiger Sachverständiger kann insbesondere sinnvoll sein, wenn Mängel oder Unstimmigkeiten erkennbar sind, Prüf- oder Anlagendokumentation fehlt, die Anlage nicht wie erwartet funktioniert oder Zweifel an der fachgerechten Ausführung bestehen. Auch bei größeren oder technisch komplexeren Anlagen kann eine unabhängige Prüfung vor der Abnahme sinnvoll sein.

Wichtig ist vor allem der Zeitpunkt: Werden Auffälligkeiten vor der Abnahme und vor Bezahlung der Schlussrechnung erkannt und dokumentiert, können offene Punkte mit dem Installateur geklärt werden, bevor die Anlage endgültig übernommen wird.

Weitere Informationen finden Sie auf meinen Seiten zur PV-Abnahme und zur unabhängigen Prüfung vor Abnahme. Wenn Sie unsicher sind, ob bei Ihrer Anlage eine fachtechnische Prüfung sinnvoll ist, bin ich über das Kontaktformular erreichbar.

Dr.-Ing. Anna Herman-Czezuch Dr.-Ing. Anna Herman-Czezuch
Telefon: 02234-6806621 E-Mail: info@ahc-sachverstaendige.de