ahc Sachverständigenbüro

Dr.-Ing. Anna Herman-Czezuch

EEG-Vergütung oder Direktvermarktung? Worum es wirklich geht

Seit einigen Jahren hört man im Zusammenhang mit Photovoltaik immer öfter das Wort „Direktvermarktung“. Manche Betreiber halten das für etwas Kompliziertes, das sie nicht brauchen. Andere fragen sich, ob sie eigentlich wechseln müssen. Dieser Beitrag klärt, was die beiden Modelle unterscheidet, für wen sie gedacht sind und wann sich eine Entscheidung überhaupt stellt.

Zwei Modelle, ein Ziel

Die klassische EEG-Einspeisevergütung ist der Weg, den die meisten Eigenheim-Anlagen und kleineren gewerblichen Anlagen gehen. Der überschüssige Strom geht ins öffentliche Netz, der Netzbetreiber zahlt einen gesetzlich festgelegten Vergütungssatz, über 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme.

Die Direktvermarktung bedeutet, dass der Strom nicht an den Netzbetreiber zum festen Satz abgegeben wird, sondern an einen Direktvermarkter, der ihn an der Strombörse oder über Abnahmeverträge weitergibt. Der Anlagenbetreiber bekommt den sogenannten Marktwert plus eine gesetzliche Marktprämie. Die Höhe hängt vom Börsenstrompreis und vom Monatsmarktwert Solar ab.

Wer welches Modell fährt

Das EEG unterscheidet nach Anlagengröße. Die Grenzen haben sich mit verschiedenen Gesetzesänderungen verschoben, zuletzt relevant durch das Solarspitzengesetz, das am 25. Februar 2025 in Kraft trat. Die Grundlinie lässt sich so zusammenfassen:

  • Kleine Anlagen bis 100 kW können in die klassische EEG-Vergütung gehen. Das ist die bequemste Variante – fester Satz, keine Vermarktungslogik.
  • Anlagen darüber sind im Grundsatz auf die Marktprämie (Direktvermarktung) verwiesen. Das war auch schon vor dem Solarspitzengesetz so. Die genaue Schwelle hängt vom Inbetriebnahmedatum ab.
  • Neue Anlagen zwischen 7 und 100 kW haben mit dem Solarspitzengesetz zusätzliche Anforderungen an Steuerbarkeit und dynamische Abregelung erhalten. Details dazu im bestehenden Beitrag zum Solarspitzengesetz.

Wer also eine Eigenheim-Anlage mit 10 kWp betreibt, wird im Regelfall in der festen Vergütung bleiben. Wer eine 250-kW-Gewerbeanlage plant, kommt um die Direktvermarktung nicht herum.

Was die Direktvermarktung technisch verlangt

Direktvermarktung ist nicht nur eine vertragliche Frage. Es braucht einen Fernwirkanschluss, über den der Direktvermarkter die Anlage steuern kann. Dazu kommen eine viertelstündliche Erfassung der Einspeisung, bilanzielle Zuordnung zu einem Bilanzkreis und die technische Ausstattung des Wechselrichters, die viele dieser Anforderungen erfüllen muss.

Bei Neuanlagen im entsprechenden Größenbereich ist das Teil der Planung. Bei älteren Anlagen, die nachträglich in die Direktvermarktung wechseln sollen, kann eine Nachrüstung nötig werden. Das sollte frühzeitig mit dem Direktvermarkter und dem Installateur abgeklärt werden.

Wo Gutachten ins Spiel kommen

In der Praxis tauchen im Zusammenhang mit Vermarktung immer wieder technische Fragen auf, bei denen Sachverständige hilfreich sind:

Bei der Anlagenplanung: Passt der gewählte Wechselrichter zu den Anforderungen an Direktvermarktung und dynamische Steuerbarkeit? Reicht das Einspeisemanagement? Das prüfe ich als Teil einer Photovoltaik-Beratung.

Bei Ertragsabweichungen: Wenn der tatsächliche Ertrag deutlich unter dem Monatsmarktwert-Szenario liegt, kann ein Ertragsgutachten bei Minderleistung die Ursachen klären. Je nach Fall liegt das Problem an der Anlage, an der Messung oder am Direktvermarktungsvertrag.

Beim Verkauf einer Anlage mit Marktprämie: Das Wertgutachten muss die vermarktungsbedingten Unsicherheiten berücksichtigen. Ein Kaufinteressent zahlt anders für eine Anlage mit fester Vergütung als für eine, deren zukünftige Erlöse vom Börsenstrompreis abhängen.

Was Sie selbst entscheiden können

In den meisten Fällen ist die Frage „EEG oder Direktvermarktung“ für den Anlagenbetreiber keine freie Wahl, sondern eine Folge der Anlagengröße und des Inbetriebnahmedatums. Wer eine neue Anlage plant, sollte mit dem Installateur klären:

  • Welches Vergütungsmodell gilt für die geplante Anlagengröße?
  • Welche technischen Anforderungen ergeben sich daraus?
  • Welcher Direktvermarkter wird voraussichtlich empfohlen und zu welchen Konditionen?

Diese Punkte sollten Bestandteil des Angebots sein, nicht eine Überraschung nach der Installation.

Abschließend

Direktvermarktung klingt sperriger als sie ist, sobald der Rahmen steht. Für kleinere Anlagen ist sie in der Regel kein Thema, für größere der Standardweg. Die zentrale Frage für Sie als Anlagenbetreiber lautet nicht „Welches Modell wähle ich“, sondern „Wie gut ist meine Anlage technisch darauf vorbereitet, und wird sie so betrieben, dass sie die kalkulierten Erträge wirklich liefert?“. Genau für diese Frage bin ich als Sachverständige da – Kontakt.