ahc Sachverständigenbüro

Dr.-Ing. Anna Herman-Czezuch

Blitzschaden an der PV-Anlage: Was die Versicherung erwartet

Die Lage nach dem Gewitter

Nach einem starken Sommergewitter meldet sich das Monitoring-Portal: „Keine Einspeisung.“ Der Wechselrichter ist offline, das Display bleibt dunkel oder zeigt Fehler, manchmal ist sogar ein verschmorter Geruch wahrnehmbar.

Was Sie jetzt tun, entscheidet darüber, ob und in welchem Umfang die Versicherung den Schaden reguliert. Dieser Beitrag beschreibt den Ablauf aus Sicht eines Sachverständigen.

Schritt 1 – Sicherheit zuerst

Öffnen Sie nicht selbst den Wechselrichter. Nach einem Blitz- oder Überspannungsereignis können Bauteile weiterhin unter Spannung stehen, auch wenn der Stromzähler keinen Bezug anzeigt. PV-Module erzeugen bei Tageslicht dauerhaft Gleichspannung, unabhängig vom Netz.

Die Anlage verfügt in der Regel über einen AC-Trennschalter im Bereich des Zählerschranks sowie einen DC-Freischalter am Wechselrichter.

Wenn Sie mit der Anlage vertraut sind, können Sie diese Schalter nutzen, um die Anlage spannungsseitig zu trennen. Andernfalls gilt: keine Eingriffe vornehmen und einen Fachbetrieb hinzuziehen.

Dokumentieren Sie den Zustand der Anlage mit Fotos.

Schritt 2 – Welche Versicherung ist zuständig?

Das ist der häufigste Stolperstein. Es gibt zwei Schichten:

Wohngebäudeversicherung: Sie deckt fest mit dem Gebäude verbundene Bestandteile ab. PV-Module auf dem Dach sind häufig eingeschlossen, sofern dies im Vertrag geregelt ist. Ob Überspannungsschäden infolge von Blitzeinwirkung enthalten sind, hängt jedoch vom konkreten Tarif ab.

Elektronikversicherung oder spezielle PV-Versicherung: Spezielle Versicherungen für PV-Anlagen decken in der Regel auch indirekte Blitzschäden, Überspannung, Ertragsausfall und teilweise weitere Risiken wie Diebstahl ab.

Ein direkter Blitzeinschlag in das Gebäude ist anders zu bewerten als eine Überspannung, die über das Netz eingetragen wurde. Im zweiten Fall verweisen Versicherer mitunter auf den Netzbetreiber. Genau hier entstehen häufig Streitfälle, bei denen ein unabhängiges Gutachten entscheidend sein kann.

Schritt 3 – Meldung an die Versicherung

Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Versicherung. Die genauen Fristen ergeben sich aus Ihrem Vertrag, häufig sind es nur wenige Tage nach Kenntnis. Die Meldung kann telefonisch oder online erfolgen. Wichtig ist eine schriftliche Bestätigung, damit das Datum dokumentiert ist.

Führen Sie keine Reparaturen durch, bevor die Versicherung zugestimmt hat oder der Schaden begutachtet wurde. Ein vorschnell ausgetauschter Wechselrichter kann die Beweisführung erheblich erschweren.

Schritt 4 – Was ein Sachverständiger tatsächlich tut

Bei unklaren oder größeren Schäden beauftragt die Versicherung in der Regel einen Gutachter. Sie können auch selbst einen unabhängigen Sachverständigen hinzuziehen, insbesondere wenn Sie Zweifel an der Bewertung haben.

Der Sachverständige prüft vor allem:

  • Ist die beschädigte Komponente tatsächlich durch das Schadensereignis beschädigt worden oder lag ein Vorschaden vor?
  • Liegt ein direkter Blitzeinschlag vor (meist sichtbare Einschlagspuren) oder eine indirekte Überspannung?
  • Sind die baulichen Blitzschutzmaßnahmen den anerkannten Regeln der Technik entsprechend ausgeführt?
  • Ist der Schadenumfang vollständig erfasst? Häufig sind neben dem Wechselrichter auch Module, Verkabelung oder angeschlossene Haustechnik betroffen.
  • Wie hoch ist der zeitwertige Wiederherstellungsaufwand und der Ertragsausfall während der Reparatur?

Zur technischen Analyse kommen je nach Fall unterschiedliche Verfahren zum Einsatz, etwa Kennlinienmessungen, Isolationsprüfungen oder Thermografie. Details dazu finden Sie im Beitrag zur Thermografie an PV-Anlagen.

Schritt 5 – Häufige Ablehnungsgründe und was dann zu tun ist

„Der Schaden war nicht versichert.“ Prüfen Sie den Vertrag im Detail. Überspannung wird in älteren Verträgen manchmal als Zusatzbaustein verkauft.

„Der Schaden ist durch Wartungsmängel entstanden.“ Hier hilft eine ordentliche Dokumentation mit Abnahmeprotokoll. Wer das nicht hat, liest am besten diesen Beitrag zur Dokumentationspflicht.

„Die Anlage war nicht fachgerecht installiert.“ In diesem Fall muss die Argumentation trennen: Was war Installationsmangel (Haftung Installateur) und was war Versicherungsschaden?

Bei strittigen Fällen kann der Gang zum Versicherungsombudsmann e. V. (versicherungsombudsmann.de) sinnvoll sein. Das Verfahren ist für Verbraucher kostenfrei und oft ein erster Schritt zur Klärung. Bei höheren Streitwerten ist zusätzlich anwaltliche Unterstützung mit einem fundierten Schadensgutachten empfehlenswert.

Was Sie heute vorbereiten können, damit es im Ernstfall schnell geht

Legen Sie einen Ordner an, digital oder in Papierform, mit: Rechnung der Anlage, Abnahmeprotokoll, Datenblättern von Modulen und Wechselrichter, Stringplan, Versicherungspolice und einem Screenshot der Monitoring-Daten aus einem normalen Monat. Bei einem Schadensfall ersparen Sie sich eine tagelange Suche.

Wenn Sie unsicher sind, wie ein Schaden an Ihrer Anlage einzuordnen ist, schreiben Sie mich gerne über das Kontaktformular an. In vielen Fällen lässt sich im Vorfeld einschätzen, ob ein Gutachten sinnvoll ist oder welcher nächste Schritt empfehlenswert ist.