ahc Sachverständigenbüro

Dr.-Ing. Anna Herman-Czezuch

Neue Photovoltaik-Gesetze 2025: Was Hausbesitzer wissen müssen

Die neuen gesetzlichen Bestimmungen für Photovoltaikanlagen machen es für Hausbesitzer noch attraktiver, möglichst viel selbst erzeugten Solarstrom im eigenen Haus zu verbrauchen. Hohe Eigenverbrauchsquoten bieten finanzielle Vorteile und minimieren gleichzeitig die Auswirkungen der neuen Gesetze. Die Änderungen traten am 25. Februar 2025 in Kraft.

Warum Selbstkonsum jetzt noch wichtiger wird

Eine wichtige Änderung in der Photovoltaik-Gesetzgebung betrifft die Einspeisevergütung : Neue Solaranlagen erhalten keine Vergütung mehr, wenn die Strompreise an der Börse negativ sind (negative Strompreise entstehen durch Überangebot und unzureichende Nachfrage). Obwohl diese Einschränkung durch eine verlängerte Förderperiode kompensiert wird, lohnt es sich dennoch mehr denn je, so viel Solarstrom wie möglich selbst zu nutzen (Solar Peak Act 2025).

Batteriespeicher- und Energiemanagementsysteme als Lösung

Der Eigenverbrauch lässt sich durch ein Batteriespeichersystem und ein intelligentes Energiemanagementsystem optimieren. Die Vorteile:

  • Weniger Verluste aufgrund der neuen Einspeiseregelungen

  • Schnellere Amortisation des Photovoltaiksystems

  • Reduzierung der Stromkosten durch maximale Nutzung selbst erzeugter Solarenergie

Darüber hinaus müssen neue Systeme mit einer Leistung von über sieben Kilowatt steuerbar sein. Das bedeutet, dass Netzbetreiber die Einspeisung je nach Bedarf steuern können, um das Stromnetz zu stabilisieren. Voraussetzung hierfür ist ein intelligenter Zähler mit Steuereinheit , der innerhalb von zwei Jahren nach Inbetriebnahme installiert werden muss (Solar Peak Act 2025).

Die richtige Größe für Solaranlage und Speicher

Eine zu große Solaranlage erschwert einen hohen Eigenverbrauch. Daher sollte die Anlagengröße an den tatsächlichen Strombedarf angepasst werden. Zukünftige Änderungen – wie die Anschaffung eines Elektroautos oder einer Wärmepumpe – sollten ebenfalls berücksichtigt werden.

Hier gelten folgende Faustregeln:

  • Wer plant, sich ein Elektroauto zu kaufen, kann die Größe seiner Solaranlage um etwa zwei Kilowatt Peak erhöhen .

  • Der Stromverbrauch einer Wärmepumpe sollte in etwa dem bisherigen Stromverbrauch des Haushalts entsprechen. Das bedeutet: Beträgt der Stromverbrauch des Haushalts aktuell 4.000 kWh pro Jahr, ist auch für die Wärmepumpe mit einem Verbrauch von rund 4.000 kWh pro Jahr zu rechnen. Daher sollte die gesamte Photovoltaikanlage auf einen jährlichen Strombedarf von etwa 8.000 kWh ausgelegt sein.

Kosteneinsparungen durch intelligente Steuerung

Ein intelligentes Energiemanagementsystem optimiert den Energieverbrauch im Haus, indem es Geräte wie Elektroautos gezielt auflädt, wenn ausreichend Solarstrom zur Verfügung steht. Dadurch lassen sich bis zu 370 € pro Jahr an Stromkosten einsparen.

Solarmodul-Pflicht in bestimmten Bundesstaaten

Mehrere deutsche Bundesländer haben die Installation von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) vorgeschrieben. In Niedersachsen beispielsweise gilt ab dem 1. Januar 2025 eine umfassende Solarpflicht für Dächer. Konkret müssen Neubauten mit einer Dachfläche von mindestens 50 Quadratmetern mit einer PV-Anlage ausgestattet sein, die mindestens 50 Prozent der Fläche bedeckt.

Fazit zu den neuen Photovoltaik-Gesetzen: Intelligente Photovoltaik ist lohnender denn je.

Die neuen Regelungen unterstreichen die Bedeutung eines hohen Eigenverbrauchs und eines intelligenten Managements von selbst erzeugtem Solarstrom. Wer heute in eine Photovoltaikanlage investiert, sollte daher auch Batteriespeicher, Energiemanagementsysteme und zukünftige Stromverbraucher wie Elektroautos oder Wärmepumpen einplanen. Dies spart nicht nur langfristig Kosten, sondern erhöht auch die Energieunabhängigkeit im eigenen Zuhause.

Quellen: